Nichtanlegen des Sicherheitsgurts – Mithaftung im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls?

Nichtanlegen des Sicherheitsgurts – Mithaftung im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls?

Wird ein Insasse eines Pkw bei einem Verkehrsunfall verletzt und hatte er entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt, stellt sich die Frage, ob dieser sich, wenn er wegen der erlittenen körperlichen Schäden Schadensersatz von dem an dem Unfall Schuldigen verlangt, ein Mitverschulden wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurts anrechnen lassen muss.

Im Urteil vom 28.02.2012 – VI ZR 10/11 – hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass den Insassen eines Pkw, der entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO nicht angeschnallt war, im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalles nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung trifft, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre. Der Schädiger hat in einem solchen Fall, wenn er den Einwand des Mitverschuldens erhebt, demzufolge darzulegen und zu beweisen, welche Verletzungen tatsächlich hätten verhindert werden können, wenn der Verletzte angeschnallt gewesen wäre.

Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch

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