OLG Celle entscheidet: Ferrari im Wert von über 70.000 Euro bleibt wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingezogen

OLG Celle entscheidet: Ferrari im Wert von über 70.000 Euro bleibt wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingezogen

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hat mit Beschluss vom 27.04.2022 – 2 Ss 46/22 – die Revision eines Angeklagten gegen das 

  • Urteil des Landgerichts (LG) Hannover 

als unbegründet verworfen, mit dem der Angeklagte wegen

  • vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 

mit seinem Ferrari zu einer 

  • zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von drei Monaten 

verurteilt und darüber hinaus der 

  • Ferrari im Wert von geschätzt 70.000 bis 100.000 Euro 

eingezogen worden war. 

Da der Angeklagte 

  • bereits wiederholt wegen Verkehrsdelikten in Erscheinung 

getreten war, er die in Frage stehende Tat 

  • nur kurze Zeit nach dem Erlass eines Strafbefehls wegen einer Trunkenheitsfahrt und dem deswegen erfolgten Entzug der Fahrerlaubnis 

begangen, neben dem Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis 

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten in Form eines Rotlichtverstoßes und einer Geschwindigkeitsüberschreitung 

verwirklicht hatte, er noch kurz vor der erstinstanzlichen Verurteilung 

  • wiederum ohne Fahrerlaubnis mit einem anderen Pkw 

gefahren war und durch die Einziehung seines Ferraris auch seine 

  • wirtschaftliche Existenz 

nicht vernichtet wird, erachtete der Senat die Einziehung des Ferraris, 

  • neben der Verurteilung, 

nicht für unverhältnismäßig (Quelle: Pressemitteilung des OLG Celle).


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