…. weiteren Reparaturbedarf hinweist.
Mit Urteil vom 17.10.2019 – I-21 U 43/18 – hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in einem Fall, in dem eine Werkstatt
- im Rahmen der Reparatur des SUVs eines Kunden
umfangreiche Arbeiten an dem Fahrzeugmotor durchgeführt,
- dabei u.a. alle hydraulischen Ventilspielausgleichselemente und einen Kettenspanner erneuert,
aber den Zustand der
- zu diesem Zeitpunkt bereits stark gelängten und austauschbedürftigen
Steuerketten nicht untersucht und deswegen der Motor
- nach einigen hundert Kilometern
einen Totalschaden erlitten hatte, entschieden, dass,
- weil es unterlassen worden war,
- den Zustand der Steuerketten zu überprüfen und
- dem Kunden einen Austausch zu empfehlen,
der Kunde von dem Betreiber bzw. Inhaber der Werkstatt,
- wegen Verletzung der Prüfpflicht und unterlassener Aufklärung über den weiteren Reparaturbedarf bei seinem SUV,
ersetzt verlangen kann,
- die entstandenen Kosten
- für den Erwerb und Einbau eines Austauschmotors, abzüglich der Kosten, die ohnehin durch den Austausch der Steuerketten entstanden wären und
- für das zur Aufklärung privat eingeholte Sachverständigengutachten
sowie
Danach muss eine Werkstatt auch auf Unzulänglichkeiten an den Teilen des Fahrzeugs achten,
- mit denen sie sich im Zuge der durchgeführten Reparatur befasst und
- deren Mängel danach nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden können (Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf).
Ähnliche Beiträge