Pflegekräfte sollten wissen, dass sie nach § 150a SGB XI Anspruch auf eine Corona-Prämie auch dann haben, wenn ihre 

Pflegekräfte sollten wissen, dass sie nach § 150a SGB XI Anspruch auf eine Corona-Prämie auch dann haben, wenn ihre 

…. dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung nicht zusammenhängend erfolgte.

Mit Urteil vom 24.03.2022 – 5 Sa 1708/21 – hat das Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg entschieden, dass eine vom 01.03.2020 bis 31.10.2020  

  • in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung 

beschäftigte Pflegekraft auch dann

  • nach § 150a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) 

Anspruch auf eine 

  • Corona-Prämie

hat, wenn ihre Tätigkeit in dem Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 durch 

  • mehrere länger andauernde 

Krankheitszeiten unterbrochen, sie insgesamt jedoch an 

  • 90 Tagen 

tätig war.

Danach muss die dreimonatige Arbeitsleistung für eine zugelassene Pflegeeinrichtung, 

  • die § 150a SGB XI im Bemessungszeitraum voraussetzt, 

nicht zusammenhängend erfolgt sein und entfällt bei Unterbrechungen 

  • aufgrund von Krankheitszeiten 

der Anspruch auf die Prämie nicht, wenn die 

  • Zusammenrechnung der einzelnen 

Tätigkeitszeiträume im Berechnungszeitraum insgesamt drei, 

  • jeweils mit 30 Tagen zu rechnende, 

Monate ergibt.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall, in dem 

  • die Pflegeeinrichtung vom LArbG zur Zahlung der Corona-Prämie an die Pflegekraft verurteilt wurde, 

war 

  • die Tätigkeit der Pflegekraft im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 durch mehrere über 14 Tage andauernde Krankheitszeiten unterbrochen, 
  • sie insgesamt jedoch an 90 Tagen tätig.   

Übrigens:
Der Anspruch auf die Corona-Prämie ist vererbbar (Quelle: Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fpflegekraefte-sollten-wissen-dass-sie-nach-%25c2%25a7-150a-sgb-xi-anspruch-auf-eine-corona-praemie-auch-dann-haben-wenn-ihre%2F">logged in</a> to post a comment