Wenn man mit einem Urteil in Strafsachen unzufrieden ist, kann man entweder Berufung (Rüge von Rechts- und Tatsachenfragen) oder auch Revision (Rüge von reinen Rechtsfragen) einlegen. Wenn eine Strafsache in erster Instanz am Landgericht verhandelt wurde, bei welchem Gericht ist dann (in der Regel) die Revision zu begründen?
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