Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschafsrecht? – Bei uns sind Sie richtig. Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Rechtsanwältin Daniela Kühnlein hat die theoretische Fortbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert. Gleichzeitig gehören verschiedene Firmen, teils kleine Unternehmen, teils Mittelständler zu unseren Mandanten. Wir können Sie daher in praktisch allen gesellschaftsrechtlichen Fragen kompetent vertreten. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem allgemeinen Blog und unserem Blog für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Übersicht


Wann ist das Handels- und Gesellschaftsrecht von Bedeutung?

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen bei Geschäften zwischen Gesellschaften (Handelsrecht) sowie im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft sowie der Zusammenarbeit innerhalb der Gesellschaft. Dabei wird oft unterschätzt, dass gerade das Gesellschaftsrecht auch für kleine Unternehmen, Selbstständige und Handwerker teils sehr wichtig sein kann. Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist beispielsweise immer dann von Bedeutung wenn:

  • Ansprüche aus einem Handelsgeschäft streitig sind
  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet oder geändert werden soll
  • Ein Gesellschaftsvertrag vorzubereiten oder zu prüfen ist
  • Gesellschafter ihre eigenen Rechte durchsetzen möchten
  • Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gegründet werden soll
  • Anteile an einem Unternehmen oder einer sonstigen Gesellschaft familienrechtlich oder erbrechtlich zu klären sind
  • Ein Handelsvertretervertrag geregelt werden soll
  • Kooperationsverträge zwischen Unternehmen zu fertigen sind

Welche wichtigen Rechtsgrundlagen gibt es im Handels- und Gesellschaftsrecht?

Im Handels- und Gesellschaftsrecht sind insbesondere folgende Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen wichtig:


Welche Gesellschaften gibt es?

Grundsätzlich ist zwischen natürlichen und juristischen Personen zu unterscheiden. Eine natürliche Person ist jeder Mensch als „Rechtssubjekt“. Eine juristische Person ist eine Gemeinschaft von Personen welche selbstständig rechtsfähig ist (z.B. GmbH, UG, AG). Dabei kann gerade eine GbR sehr schnell und ohne besondere Voraussetzungen entstehen. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Gesellschaften zu unterscheiden:

  • Personengesellschaften
    • Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG
    • Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG
    • Partnerschaftsgesellschaft
    • Stille Gesellschaft
  • Kapitalgesellschaften
    • Aktiengesellschaft (AG), Europäische Gesellschaft (SE – „Societas Europaea“)
    • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Stiftungen
  • Vereine

Wer ist mein Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht?

Ihre Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht sind:

Rechtsanwalt Ingo-Julian RöschRechtsanwalt Ingo-Julian Rösch

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