Werden Zuwendungen an Schwiegerkinder im Falle der Trennung der Eheleute nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage von dem Ex-Schwiegerkind zurückgefordert, ist zu beachten, dass ein solcher Anspruch der ehemaligen Schwiegereltern spätestens mit der Scheidung der Eheleute fällig wird, so dass die 3-jährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem die Ehe geschieden worden ist.
Darauf hat das Landgericht (LG) Coburg mit Urteil vom 07.02.2014 – 22 O 396/13 – hingewiesen.
Wann bei schwiegerelterlichen Zuwendungen Rückforderungsansprüche nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen können hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20.07.2011 – XII ZR 149/09 – entschieden.
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