Schüler sind auch bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten die außerhalb der Schule erledigt werden können unfallversichert

Schüler sind auch bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten die außerhalb der Schule erledigt werden können unfallversichert

…. und damit ebenfalls auf dem anschließenden Heimweg.

Das hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 23.01.2018 – B 2 U 8/16 R – entschieden.

Danach stehen Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie

  • beispielsweise eine von einem Lehrer veranlasste Gruppenprojektarbeit mit Billigung des Lehrers nach Unterrichtsschluss im häuslichen Bereich eines Mitschülers erledigen und
  • dabei oder anschließend auf dem Heimweg davon einen Unfall erleiden.

Begründet hat der Senat das damit, dass

  • bei schulisch veranlasster Gruppenarbeiten Schüler zur Verwirklichung staatlicher Bildungs- und Erziehungsziele füreinander „in Dienst genommen“ werden,
  • für jedes Gruppenmitglied „Schule“ und damit ein „Schulbesuch“ während solcher schulisch veranlasster Gruppenarbeiten somit ausnahmsweise an dem Ort und zu dem Zeitpunkt stattfindet, an dem sich die Gruppe zur Durchführung der Projektarbeit trifft und

dies ihren Unfallversicherungsschutz bei gleichzeitiger Haftungsfreistellung der Mitschüler erfordert und rechtfertigt (Quelle: Pressemitteilung des BSG vom 23.01.2018).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fschuler-sind-auch-bei-schulisch-veranlassten-gruppenarbeiten-die-auserhalb-der-schule-erledigt-werden-konnen-unfallversichert%2F">logged in</a> to post a comment