VG München entscheidet: An Affenpocken Erkrankter muss 21 Tage in Quarantäne

Mit Beschluss vom 06.07.2022 – M 26b S 22.3317 – hat das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) München den Eilantrag eines an 

  • Affenpocken

Erkrankten gegen eine

  • Absonderungsanordnung,

mit der ihm vom Gesundheitsamt untersagt worden war, seine Wohnung

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