…. deutlich markiert, kann,
- wenn es deswegen zu einem Unfall kommt,
wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (mit)haften.
Mit Urteil vom 10.12.2019 – 4 O 662/19 – hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth in einem Fall, in dem ein 8-jähriges Kind,
- bei dem Versuch, von einem Gehweg aus, auf dem es sich befand, rennend eine Straße zu überqueren,
gegen eine entlang des Gehweges gespannte,
- wegen der bereits herrschenden Dunkelheit nur schwer erkennbare
Absperrkette gerannt, deswegen gestürzt war, sich dabei erheblich verletzt und den Träger der Straßenbaulast
- wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt hat, entschieden, dass
- die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt ist,
- die Ansprüche des verletzten Kind, wegen eines Mitverschulden von 50%, jedoch um die Hälfte zu kürzen sind.
Danach müssen Träger der Straßenbaulast, die Absperrketten spannen,
- für eine ausreichende Wahrnehmbarkeit
der Absperrketten
sorgen,
- also die Absperrkette beispielsweise ggf. rot-weiß markieren.
Das zu einer entsprechenden Kürzung der Ansprüche des Kindes führende Mitverschulden des Kindes von 50% sah das LG