Schleswig-Holsteinisches VG entscheidet, dass im Zuge der Corona-Krise die Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen

…. rechtmäßig sein kann.

Mit Beschlüssen vom 22.03.2020 – 1 B 10/20, 1 B 11/20, 1 B 12/20, 1 B 13/20, 1 B 14/20 – hat die 1. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) in mehreren Eilverfahren die sofort vollziehbaren Allgemeinverfügungen der Kreise Ostholstein und Nordfriesland mit denen,

  • als Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus nach dem Infektionsschutzgesetz,

den Antragstellern,

  • die mit ihrem Erstwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gemeldet sind,

die Nutzung ihrer in den Kreisen Ostholstein und Nordfriesland gelegen Nebenwohnungen untersagt worden war, entschieden, dass

  • die Nutzungsuntersagungen und
  • die sich daraus für dort aufhältlichen auswärtigen Personen ergebenden unverzüglichen Rückreiseverpflichtungen

rechtmäßig sind.

Begründet hat die Kammer dies damit, dass das öffentliche Interesse

  • an der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und
  • der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der medizinischen, insbesondere krankenhausärztlicher (Intensiv-)Versorgung für die Bevölkerung

höher zu gewichten ist,