Was Profisportler, insbesondere Berufsfußballspieler, über die Möglichkeit einer Befristung ihrer Arbeitsverträge wissen sollten

Mit Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16 – hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass

  • Arbeitsverträge mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga befristet werden können.

Danach liegt,

  • wegen der Eigenart der Arbeitsleistungen von Lizenzspielern,

ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) vor, der eine Befristung rechtfertigt.

Denn, so der Senat, die im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft erwarteten und geschuldeten sportliche Höchstleistungen, könnten Spieler nur für eine begrenzte Zeit erbringen und dies sei eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründe (Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 16.01.2018).

Übrigens:
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Köln vom 19.10.017 – 11 Ca 4400/17 – besteht die Möglichkeit einer Befristung der Arbeitsverträge zwischen Fußballverein und Spieler, über die Dauer von zwei Jahren hinaus,

  • ungeachtet der geringeren Verdienstmöglichkeiten,

auch bei Arbeitsverträgen in der Regionalliga.