…. gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis entkräftet und eine Haftungsverteilung von 50% zu 50% anzunehmen ist.
Mit Urteil vom 29.04.2025 – 9 U 5/24 – hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main darauf hingewiesen, dass bei einem
der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis, dass
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