AG München entscheidet, dass eine bei eBay als „Neu, aus Demontage“ angebotene Autofelge nicht gleichwertig mit einer „neuen“ Felge ist und dass

…. deshalb, wenn eine erworbene „neuwertige“ Felge nicht geliefert und vom Käufer anderweitig als Ersatz eine teurere „neue“ Felge erworben wird, kein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten besteht.

Mit Urteil vom 28.02.2024 – 161 C 23096/23 – hat das Amtsgericht (AG) München die Klage eines Mannes abgewiesen, der 

  • über eBay

von dem Beklagten,

Read More