…. deshalb, wenn eine erworbene „neuwertige“ Felge nicht geliefert und vom Käufer anderweitig als Ersatz eine teurere „neue“ Felge erworben wird, kein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten besteht.
Mit Urteil vom 28.02.2024 – 161 C 23096/23 – hat das Amtsgericht (AG) München die Klage eines Mannes abgewiesen, der
von dem Beklagten,
Read More