Tag Ausweichmanöver

LG Wuppertal entscheidet: Anscheinsbeweis gilt auch bei Verkehrsunfall ohne Berührung

Mit Urteil vom 14.05.2020 – 9 S 201/19 – hat das Landgericht (LG) Wuppertal entschieden, dass bei einem Unfall im Straßenverkehr

  • der Anscheinsbeweis 

auch dann gilt, wenn 

Muss beispielsweise, wie in dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall, ein Fahrzeugführer 

  • in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang 

mit dem 

  • Wendevorgang eines anderen Fahrzeugs, 

diesem, 

  • bevor es sich wieder endgültig in den fließenden Verkehr eingereiht hat oder 
  • verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder 
  • an anderer Stelle abgestellt worden ist,

zur Verhinderung einer Kollision ausweichen und 

  • vermeidet er dadurch die Kollision, 

erleidet er im Rahmen des Ausweichmanövers aber einen anderweitigen Schaden, soll nach Auffassung des LG Wuppertal der 

  • Anscheinsbeweis

für eine volle Schuld des Wendenden sprechen, 

  • d.h. für eine schuldhafte und schadensursächliche Verletzung der Verkehrspflichten des Wendenden aus § 9 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), 

sofern 

  • dieser keine Umstände beweisen kann, die zur Erschütterung des Anscheinsbeweises geeignet sind.

Was muss ein Geschädigter bei einem Nichtberührungsunfall im Begegnungsverkehr beweisen?

Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen Straße bei Annäherung eines PKWs aus der entgegengesetzten Richtung

  • noch bevor sich die Beteiligten begegnen,

muss der Radfahrer, wenn er bei dem Sturz einen Schaden erlitten hat und diesen von dem Halter des PKWs bzw. dessen Haftpflichtversicherung ersetzt haben will, darlegen und beweisen,

  • dass sein Sturz nicht ein zufälliges Ereignis war,
  • sondern durch den sich im Gegenverkehr nähernden PKW mitbeeinflusst worden ist,
    • also der PKW durch seine Funktion als Fortbewegungs- und Transportmittel den Sturz in irgendeiner Form mit veranlasst hat,
    • etwa durch ein von dem PKW erzwungenes Ausweichmanöver.

Die bloße Anwesenheit eines fahrenden PKWs an der Unfallstelle genügt diesem Erfordernis nicht.

Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 02.09.2016 – 9 U 14/16 – entschieden.