…. eine „völlig verwirrende Beschilderung“ zu berufen, kann im konkreten Einzelfall keine gute Idee sein und auch negative Auswirkungen haben.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat nämlich in einem Fall, in dem der Betroffene mit seinem PKW auf der A7 in Richtung Kassel durch einen Bereich, der für eine LKW-Kontrolle vorgesehen und in dem
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