Tag Behandlungskosten

OLG Celle entscheidet: Wird ein Tier verletzt, kann der Schädiger verpflichtet sein, dem Tiereigentümer die tierärztlichen Behandlungskosten auch dann

…. zu ersetzen, wenn diese den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. 

Mit Urteil vom 15.02.2023 – 20 U 36/20 – hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts OLG) Celle in einem Fall, in dem ein 24 Jahre alter Wallach, 

  • in sehr gutem Zustand, jedoch mit einen wirtschaftlichen Wert von nur noch etwa 300 €, der für andere Pferde auf der Weide noch als „Gesellschafter“ diente,

vor einem auf die Pferdekoppel laufenden Hund geflohen, von dem Hund

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OLG Frankfurt entscheidet: Arzt muss einer mit Botox-Spritzen behandelten Frau 1200 € Schmerzensgeld zahlen, weil

…. er ihr die Mahnung zur Zahlung der Behandlungskosten über ihre Arbeitgeberin geschickt und damit

  • gegen die ärztliche Schweigepflicht

verstoßen hat.

Mit Beschluss vom 05.12.2019 – 8 U 164/19 – hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein Arzt

  • eine Frau mit zwei Botox-Spritzen im Gesicht behandelt,
  • die Frau die Behandlungskosten nicht vollständig bezahlt und er

die Mahnung,

  • die restlichen Kosten für die Botox-Injektionen zu zahlen,

per Fax über die Arbeitgeberin der Frau an diese gesandt hatte, den Arzt,

  • wegen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht,

zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.200 € an die Frau verurteilt.

Ein Schmerzensgeld in dieser Höhe erachtete der Senat deshalb für angemessen, da maßgebend für die Bemessung

  • allein die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht sowie
  • dabei vorliegend zu berücksichtigen

war, dass

  • Kenntnis von dem Fax mit der Mahnung über eine Botox-Injektionen lediglich eine Mitarbeiterin der Arbeitgeberin der mit Botox behandelten Frau erhalten und
  • somit allein eine abstrakte Gefährlichkeit bestanden hatte, dass zu schützende Daten einem weiteren Personenkreis zugänglich waren (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt).

Was Hundezüchter und die Käufer von Hundewelpen wissen sollten

Mit Urteil vom 13.12.2018 – 1 U 262/18 – hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz darauf hingewiesen, dass Hundewelpen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes,

  • solange kein erkennbares Infektionsrisiko besteht,

nicht in Quarantäne gehalten werden müssen.

Käufer eines aus einer Zucht stammenden Hundewelpen können danach,

  • wenn beispielsweise ein von einem Hundezüchter erworbener Welpe beispielsweise wenige Tage nach dem Kauf mit der Diagnose Parvovirose in eine Tierklinik überwiesen und
  • dort behandelt werden muss,

nicht schon allein deswegen die ihnen entstandenen tierärztlichen Behandlungskosten von dem Hundezüchter erstattet verlangen können, weil

  • dieser es zugelassen hat, dass der Welpe in Kontakt zu seiner Umwelt, zu anderen Tieren und zu Menschen gekommen war.

Denn bestehen für den Züchter keine Anhaltspunkte für eine Ansteckungsgefahr und hat er

  • mit den aus einer Zucht stammenden Welpen alle vorgeschriebenen Tierarzttermine wahrgenommen sowie
  • die Welpen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinär (StIKoVet) impfen lassen,

begründet allein der Umstand,

  • dass bei dem Welpen zu dem Zeitpunkt als er in Kontakt mit seiner Umwelt, zu anderen Tieren und zu Menschen gekommen ist,

noch kein vorwerfbares pflichtwidriges Verhalten (Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 08.01.2019).