Arbeitnehmer sollten wissen, dass auch wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe eine Kündigung möglich ist und sie

…. sich auf eine Vertraulichkeitserwartung nur im Ausnahmefall berufen können.

Mit Urteil vom 24.08.2023 – 2 AZR 17/23 – hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer in einer 

  • privaten Chatgruppe, 

der er anfänglich mit fünf anderen, 

  • langjährig befreundeten, zwei miteinander verwandten, 

Arbeitnehmern und später einem

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