Wichtig zu wissen für Eltern, die einen Kita-Vertrag abgeschlossen haben, diesen vor Betreuungsbeginn (wieder) kündigen wollen und

…. eine Kündigungsklausel einseitig für Eltern die ordentliche Kündigung bis zum Betreuungsbeginn ausschließt.

Mit Urteil vom 31.10.2023 – 2 O 10468/22 – hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I in einem Fall, in dem Eltern 

  • im November 2020 

mit einer privaten Kindertagesstätte zwei Betreuungsverträge

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