Arbeitnehmer sollten wissen, wann an privatem Handeln während der Arbeitszeit (k)ein zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz führendes, überwiegendes 

…. betriebliches Interesse besteht.

Mit Urteil vom 26.09.2024 – L 21 U 40/21 – hat der 21. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg in einem Fall, in dem eine 

  • Beschäftigte

in einer Näherei 

  • mit Erlaubnis ihrer Vorgesetzten 

eine Arbeitspause eingelegt hatte, um von ihr vergessene Tabletten,

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