Tag betriebsbedingt

BAG entscheidet: Bei betriebsbedingter Kündigung ist bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers die Rentennähe zwar 

… nicht ausschließlich, aber neben den anderen Auswahlkriterien, mit berücksichtigungsfähig. 

Mit Urteil vom 08.12.2022 – 6 AZR 31/22 – hat der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass, wenn einem Arbeitnehmer 

  • betriebsbedingt gekündigt 

werden soll, bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers 

  • anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) genannten Kriterien

im Rahmen der Gewichtung des „Lebensalters“ auch die

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Setzt ein Arbeitgeber Leiharbeitnehmer ein, kann eine betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern unwirksam sein

Mit Urteil vom 02.09.2020 – 5 Sa 295/20, 5 Sa 14/20 – hat das Landesarbeitsgericht (LArbG) Köln in einem Fall, in dem ein Arbeitgeber, 

  • der in seinem Unternehmen neben 106 Arbeitnehmern auch Leiharbeitnehmer beschäftigte, 
  • von denen 6 seit knapp 2 Jahren fortlaufend mit nur wenigen Unterbrechungen (etwa zum Jahresende oder während der Werksferien) eingesetzt waren,

2 Arbeitnehmern der Stammbelegschaft betriebsbedingt, 

  • wegen weggefallener Aufträge und des dadurch bei ihm entstehenden Personalüberhangs, 

gekündigt hatte, den 

  • gegen die Kündigungen gerichteten 

Kündigungsschutzklagen stattgegeben und die Kündigungen für 

  • sozial ungerechtfertigt 

und damit für

  • rechtsunwirksam

erklärt (§ 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)).   

Begründet hat das LArbG dies damit, dass Leiharbeitnehmer, die, wenn sie wie hier die 6, in einem Unternehmen  

  • fortlaufend beschäftigt werden, um mit ihnen einen dauerhaften Bedarf, d.h. das nicht schwankende, ständig vorhandene (Sockel-) Arbeitsvolumen abzudecken,

nicht 

  • als „Personalreserve“ zur Abdeckung von Vertretungsbedarf eingesetzt anzusehen sind, auf die zur Vertretung abwesender Stammarbeitnehmer zurückgegriffen wird,   

sondern diese Arbeitsplätze der Leiharbeitnehmer vorrangig als freie Arbeitsplätze für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer als 

  • alternative Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG 

genutzt werden müssen, so dass die 

  • gekündigten Stammarbeitnehmer 

hätten weiterbeschäftigt werden können.

Darf ein Arbeitgeber auf die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers mit längerer Kündigungsfrist mit

…. einer Gegenkündigung mit der kürzest möglichen Frist reagieren?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das nicht hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg mit Urteil vom 17.07.2019 – 3 Ca 500/19 – entschieden.

Danach kann der in einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers zum Ausdruck kommende Abkehrwille nur ausnahmsweise,

  • bei Hinzutreten weiterer Gründe,
  • wie beispielsweise des Umstandes, dass
    • Schwierigkeiten mit der Nachbesetzung der Stelle zu erwarten sein werden und
    • der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade an der Hand hat,

eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen (Quelle: Pressemitteilung des ArbG Siegburg).