Tag Entschädigung

LAG Nürnberg spricht männlichen Stellenbewerber, dessen Bewerbung mit der Begründung, die Tätigkeit sei eher etwas für flinke Frauenhände, abgelehnt

…. wurde, Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu.

Mit Urteil vom 13.12.2022 – 7 Sa 168/22 – hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg einen Modellauto-Hersteller, der eine Stelle als 

  • Bestücker (m/w/d) für Digitaldruckmaschinen, 

u.a. mit dem Hinweis, dass Bewerber Fingerfertigkeit bzw. Geschick mitbringen müssen, da die an der Maschine

Read More

DFB muss einem im Profifußball nicht mehr berücksichtigten Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung eine Entschädigung 

…. in Höhe von 48.500 Euro zahlen.

Mit Urteil vom 25.01.2023 – 2-16 O 22/21 – hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main entschieden, dass die Praxis des Deutschen Fußballbundes, der 

  • die Hoheit über den Arbeitsmarkt und den Einsatz von Schiedsrichtern im deutschen Fußball (sog. „Ein-Platz-Prinzip“) hat 
  • und in dessen Regularien eine Altersgrenze für die Aufnahme in die Schiedsrichterlisten im Profifußball nicht vorgesehen ist, 

Elite-Schiedsrichter

Read More

Durch den Tod eines besonders nahestehenden Menschen erlittenes seelisches Leid begründet einen eigenen Anspruch auf angemessene Entschädigung 

…. (sog. Hinterbliebenengeld) gegen den, der für den Tod verantwortlich und ersatzpflichtig ist.

Ist für den Tod eines Menschen ein Dritter verantwortlich und ersatzpflichtig,

  • beispielsweise, weil er einen Verkehrsunfall verursacht hat und für die Unfallfolgen haftet,

können Hinterbliebene des Getöteten, die zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem

Read More

OLG Frankfurt entscheidet: Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturzeit eines Porsche wegen 

…. beschränkten Fahrvergnügens bei möglicher Nutzung eines Ford Mondeo.

Mit Beschluss vom 21.07.2022 – 11 U 7/21 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein Porsche 911 

  • bei einem Verkehrsunfall 

beschädigt worden war und zur Reparatur des Unfallschadens 

  • für 112 Tage 

in eine Werkstatt hatte müssen, die Klage 

  • des Eigentümers des Porsches 

abgewiesen, mit der er,

Read More

Wichtig zu wissen, wenn Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht und eingeklagt werden

Nach § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann, wer von einem anderen wegen der Verletzung 

  • seines Körpers, seiner Gesundheit, seiner Freiheit oder seiner sexuellen Selbstbestimmung 

Schadensersatz verlangen kann, 

  • auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, 

eine billige Entschädigung in Geld fordern. 

Dieses einem Geschädigten in einem solchen Fall, neben dem Anspruch auf Schadensersatz, zustehende Schmerzensgeld hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 16.09.2016 – VGS 1/16 –) rechtlich eine doppelte Funktion. 

  • Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich bieten für diejenigen Schäden, für diejenige Lebenshemmung, die nicht vermögensrechtlicher Art sind (Ausgleichsfunktion). 
  • Zugleich soll es aber dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion).

Der Entschädigungs- oder Ausgleichsgedanke steht dabei im Vordergrund. 

Im Hinblick auf diese Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes bildet die Rücksicht auf 

  • Größe,
  • Heftigkeit und 
  • Dauer der Schmerzen, 
  • Leiden und 
  • Entstellungen

die wesentlichste Grundlage bei der Bemessung. 

  • Für bestimmte Gruppen von immateriellen Schäden, insbesondere wenn diese Folge eines vorsätzlichen Handeln sind, hat aber auch die Genugtuungsfunktion, eine besondere Bedeutung. 

Ganz im Vordergrund stehen der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld, 

  • die Höhe und 
  • das Maß der Lebensbeeinträchtigung. 

Daneben können aber auch alle anderen Umstände (mit) berücksichtigt werden, die dem einzelnen Schadensfall 

  • sein besonderes Gepräge geben, 

wie etwa 

  • der Grad des Verschuldens des Schädigers, 
  • im Einzelfall auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten und diejenigen des Schädigers, 
    • sofern ein außergewöhnliches Gefälle zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Täter und Opfer und damit ein Fall vorliegt, in dem die wirtschaftliche Situation der Sache ein besonderes Gepräge gibt,

Wird Klage von einem Geschädigten gegen den Schädiger auf Zahlung eines bestimmten Schmerzensgeldes 

  • für erlittene Körperverletzungen 

erhoben, so werden 

nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die 

  • entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren 
  • oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte.   

Nicht umfasst 

  • von einem derartigen Zahlungsklageantrag 

werden lediglich solche Verletzungsfolgen, 

  • die zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht eingetreten waren und 
  • deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, 
    • mit denen also nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste und 
    • die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleiben müssen,

so dass auch nur diese objektiv noch nicht vorhersehbaren Verletzungsfolgen die Grundlage 

Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes objektiv erkennbar waren, beurteilt sich 

  • nach den Kenntnissen und Erfahrungen der einschlägigen medizinischen Fachkreise.

Maßgebend ist, ob sich in dem Schmerzendgeldverfahren eine Verletzungsfolge 

  • bereits als derart nahe liegend darstellte, dass sie schon in dem Verfahren bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte, 

wobei

Corona-Pandemie: LG Düsseldorf verurteilt Betriebsschließungsversicherung zur Entschädigungszahlung von

…. über 750.000,– € an Barbetreiber.

Mit Urteil vom 19.02.2021 – 40 O 53/20 – hat die 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts (LG) Düsseldorf in einem Fall, in dem Barbetreiber 2017 und 2018 eine sog. Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatten, in deren Bedingungen es hieß, dass 

  • die Versicherung Entschädigung für den Fall leistet, 

dass die zuständige Behörde 

  • aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) 

den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte des versicherten Betriebes 

  • beim Auftreten von im IfSG in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserregern 

schließt und die Bars der Versicherungsnehmer  

  • nach der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 18.03.2020, die sich auf die Regelungen des IfSG bezog, 

hatten schließen müssen, entschieden, dass, 

  • auch wenn zum Zeitpunkt der Allgemeinverfügung naturgemäß das Virus SARS-CoV2 noch nicht in der Liste der im IfSG aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger aufgenommen war,

aufgrund der Schließung der Versicherungsfall eingetreten ist und die Betriebsschließungsversicherung zur Zahlung von Versicherungsleistungen 

  • in Höhe von über 750.000,– € 

an die Barbetreiber verurteilt.

Dass Versicherungsschutz für die Barbetreiber besteht, hat die Kammer damit begründet, dass eine Versicherungsbedingung, die den Versicherungsfall auf die 

  • im alten IfSG 

ausdrücklich aufgeführten Krankheitserreger beschränkt, den Versicherungsnehmer dann 

  • unangemessen benachteiligt und 
  • nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

unwirksam ist, wenn von der Versicherung, wie hier, nicht ausreichend klar 

  • gegenüber dem Versicherungsnehmer 

herausgestellt wird, dass der Versicherungsschutz 

Vgl. auch die Blogeinträge über die Entscheidungen des LG München I