…. über die Arten des Schadensersatzes und das sog. Werkstattrisiko dabei, wissen sollten.
Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- statt der Herstellung
- den dazu erforderlichen Geldbetrag
verlangen (sogenannte „Ersetzungsbefugnis“), wobei dann der Anspruch
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