…. Fehlbehandlung zu.
Mit Urteil vom 28.06.2021 – 1 O 45/15 – hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Limburg ein Krankenhaus, eine Krankenschwester und eine Belegärztin als Gesamtschuldner verurteilt,
1.000.000 Euro Schmerzenzgeld zu zahlen und ihm sämtliche,
- infolge seiner fehlerhaften Behandlung
künftig noch entstehende immateriellen sowie materiellen Schäden zu ersetzen.
Der einjährige Junge,
- der im Krankenhaus zur Behandlung eines Infekts war,
hatte sich,
- als er von einer Krankenschwester über einen Portzugang ein Antibiotikum erhalten sollte, vor Aufregung darüber,
an einem unmittelbar zuvor gegessenen Stück Apfel
- das noch in seinem Mund verblieben war,
derart verschluckt, dass die
bestand und bei den daraufhin vom Klinikpersonal durchgeführten Rettungsmaßnahmen war es
bei dem Jungen
- zu einem Sauerstoffmangel und
- infolgedessen zu gravierenden Hirnschäden
gekommen, mit der Folge, dass der Junge
- seither schwerbehindert ist,
er sich auch 10 Jahre danach
- kaum bewegen oder mitteilen kann sowie
- rund um die Uhr betreut sowie versorgt werden muss
und
- selbst Essen und Schlafen für ihn infolge von Schluckbeschwerden und Epilepsie mit Angstzuständen verbunden sind (Quelle: Juris Das Rechtsportal).