Dieselgate: Ist in einem erworbenen Fahrzeug mit Dieselmotor eine unzulässige Abschaltvorrichtung installiert

…. zu deren Beseitigung der Käufer vom Kraftfahrzeugbundesamt verpflichtet werden kann, weist das Fahrzeug allein schon aufgrund dessen einen Mangel auf und zwar auch dann, wenn

  • das Fahrzeug ohne die Abschaltvorrichtung die entsprechenden EU-Grenzwerte einhalten sollte.

Darauf hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt mit Urteil vom 07.06.2018 – 13 O 14/17 – hingewiesen und in einem Fall, in dem ein Käufer eines Fahrzeugs mit Dieselmotor,

  • das mit einer Abschaltvorrichtung mit einer Software ausgestattet war, die die Prüfstandsituation erkennt und
  • über eine spezielle Programmierung der Motorsteuerung dafür sorgt, dass der Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem realen Fahrbetrieb reduziert wird,

nach erfolgloser Setzung einer zweiwöchigen Frist zur Nachbesserung vom Kaufvertrag zurück getreten war, entschieden, dass

  • der Rücktritt wirksam war

und

  • der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, zurückzahlen muss,
  • Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs.