LG München I entscheidet: Keine Haftung des Golfplatzbetreibers wenn Golfspieler auf dem Weg zwischen zwei Löchern auf feuchten Grasmähresten ausrutscht

Mit Urteil vom 10.12.2024 – 13 O 7261/24 – hat das Landgericht (LG) München I die Klage einer Golfspielerin abgewiesen, die von dem Golfplatzbetreiber

  • wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht 

Schadensersatz und Schmerzensgeld deshalb verlangte, weil sie auf ihrem Stammgolfplatz,

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