LG Köln entscheidet: Wer gesundheitsschädliche Flüssigkeiten in einer unauffälligen Flasche für Dritte zugänglich lagert

…. kann sich wegen Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht schadensersatz- und schmerzensgeldzahlungspflichtig machen.  

Mit Urteil vom 13.05.2022 – 12 O 459/19 – hat das Landgericht (LG) Köln in einem Fall, in dem der Kläger von dem mit ihm befreundeten Beklagten 

  • Schmerzensgeld

verlangt, weil er, als er bei dem Beklagten in dessen Geschäft war und Durst verspürte, sich aus einer bereits geöffneten Limonadenflasche,

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