Tag Gegenstände

OLG Koblenz entscheidet: Kein Schadensersatz für Krankenhauspatientin, deren Zahnprothese versehentlich

…. im Müll entsorgt wurde.

Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 13.04.2021 – 8 U 1596/20 – in einem Fall, in dem während des Krankenhausaufenthalts einer 

  • an einer Pneumonie erkrankten 

Patientin, von einer Bekannten, 

  • bei einem Krankenbesuch 

einige von der bettlägrigen Patientin benutzte Papiertaschentücher, 

  • die sich auf dem Nachttisch angesammelt hatten, 

entsorgt worden waren, darunter auch, von ihr unbemerkt, die in ein Papiertuch eingewickelte Zahnprothese der Patientin, 

  • die diese gleichfalls auf dem Nachttisch abgelegt hatte, 

darauf hingewiesen, dass die Patientin,

  • wegen des Verlustes der Zahnprothese,

keinen Schadensersatz von ihrer Bekannten verlangen kann.  

Begründet hat der Senat dies damit, dass 

  • sich unter den benutzten Taschentüchern der in ein Papiertuch gewickelte Zahnersatz befunden habe, 

nicht erkennbar gewesen sei, insbesondere Anhaltspunkte, 

  • dass die Prothese aufgrund ihres Gewichts hätte bemerkt werden müssen, 

sich nicht ergeben hätten und es der Bekannten der Patientin auch nicht vorgeworfen werden könne, dass sie die benutzten Taschentücher, 

  • um diese möglichst wenig berühren zu müssen, 

zum Entsorgen im „Paket“ aufgenommen und ohne es auf wertvolle Gegenstände zu untersuchen, in den Müll geworfen habe.

Das bedeutet, wer Abfall 

  • ohne vorherige Sichtung 

entsorgt, handelt dann nicht fahrlässig, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich 

  • unter gesammeltem Abfall auch 

persönliche oder wertvolle Gegenstände befinden, die nicht weggeworfen werden sollen (Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz).

Wichtig zu wissen für Taxifahrer

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat mit Beschluss vom 09.07.2018 – 3 OLG 130 Ss 58/18 – entschieden, dass eine

  • mit dem Zusatzzeichen nach § 39 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „Lieferverkehr frei“

beschilderte Fußgängerzone

  • nicht von einem Taxi befahren werden darf.

Danach ist mit dem Schild „Lieferverkehr frei“ nur der Transport von Gegenständen,

  • insbesondere von Waren und Gütern

gemeint, jedoch nicht

  • das Abholen oder Bringen von Personen.

Geschäftsinhaber haften, wenn an den Wänden der Geschäftsräume angebrachte Gegenstände, mangels

…. ausreichender Befestigung und/oder unzureichender Sicherung gegen Herunterfallen, bei bloßer Berührung herabfallen und Kunden verletzen.

Darauf hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Koblenz mit Urteil vom 16.05.2018 – 13 S 10/18 –  hingewiesen und in einem Fall, in dem in einem Schuhgeschäft ein 1,5 m x 0,4 m großer Wandspiegel,

  • den der Geschäftsinhaber von einer Fachfirma hatte anbringen lassen,
  • wegen Fehlens einer Aushebesicherung,

bei einer Berührung herabgestürzt und dem Kind einer Kundin auf den Fuß gefallen war, den Geschäftsinhaber verurteilt, dem Kind,

  • das eine blutende Risswunde sowie eine Prellung erlitten hatte,

ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu zahlen.

Danach verletzen Inhaber von Geschäftsräumen, die dem Publikumsverkehr offen stehen, schuldhaft ihre Schutzpflicht zugunsten ihrer Kunden und deren Kinder,

  • die bereits mit dem Betreten der Geschäftsräume in Kaufabsicht entsteht,

wenn sie nicht für ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren und jederzeit sicherstellen, dass die Ausstellungsstücke und Einrichtungsgegenstände so aufgebaut und befestigt sind, dass eine Gefährdung der Kunden ausgeschlossen werden kann, wobei

  • sie sich eine durch die Fachfirma erfolgte fehlerhafte Montage zurechnen lassen müssen (Quelle: Pressemitteilung des LG Koblenz vom 26.07.2018).

Wer eine Immobilie zu erwerben beabsichtigt, sollte wissen, dass keine Grunderwerbsteuer für zusammen mit der Immobilie verkaufter

…. gebrauchter beweglicher Gegenstände anfällt, wenn

  • diese werthaltig sind, wie das beispielsweise bei einer Einbauküche und/oder Markisen der Fall ist,
  • im notariellen Kaufvertrag gesonderte Kaufpreise für die Immobilie sowie die gebrauchten beweglichen Gegenstände ausgewiesen sind und
  • keine Anhaltspunkte bestehen, dass der für die gebrauchten beweglichen Gegenstände angesetzte Kaufpreis unrealistisch ist.

Das hat das Finanzgericht (FG) Köln mit Urteil vom 08.11.2017 – 5 K 2938/16 – entschieden.

Danach sind bei der Besteuerung, wenn beispielsweise

  • ein Einfamilienhaus für 392.500 Euro erworben und

im notariellem Kaufvertrag vereinbart wird, dass

  • von dem Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfallen,

die in dem Kaufvertrag gesondert vereinbarten Kaufpreise

  • von 383.000 Euro für die Immobilie und
  • von 9.500 Euro für die Einbauküche und Markisen

grundsätzlich solange zugrunde zu legen, solange

  • keine Zweifel an der Angemessenheit der Preise bestehen (Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 20.07.2018).

OLG Oldenburg hat entschieden, dass Werkunternehmer, die Sachen zu einer Inspektion erhalten, alles Zumutbare tun müssen, um

…. zu verhindern, dass die ihnen zur Inspektion gegebenen Sachen gestohlen werden können und dass sie bei Verletzung dieser Pflicht im Falle eines Diebstahls haften.

Mit Urteil vom 06.11.2017 – 9 U 22/17 – hat der 9. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem einem Mann sein Yamaha-Bootsmotor,

  • den er zur Inspektion in eine Werkstatt gegeben hatte,
  • der dort von dem Werkunternehmer auf einem Transportgestell auf einem, teilweise nur mit einem Maschendrahtzaun gesicherten Grundstück gelagert und an einem Wochenende über Nacht

gestohlen worden war, den Werkunternehmer verurteilt,

  • dem Mann den Zeitwert des Motors – der 3.800 Euro betrug – zu ersetzen.

Begründet hat der Senat die Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers damit, dass

  • sich aus dem Vertrag über die Inspektion die Nebenpflicht für den Werkunternehmer ergebe, alles Zumutbare zu tun, um einen Diebstahl des ihm für die Inspektion anvertrauten Bootsmotors zu verhindern,
  • die Anforderungen an das Zumutbare dabei um so höher seien, je wertvoller der Gegenstand und je einfacher er zu entwenden sei und

deshalb der Werkunternehmer den Motor, der einen Neuwert von 6.800 Euro hatte, nicht nachts, wie geschehen, auf einem Grundstück hätte stehen lassen dürfen,

  • das nur unzureichend, nämlich lediglich durch einen ohne besondere Kenntnisse leicht, durch einfaches Herunterdrücken, zu überwindenden Maschendrahtzaun gesichert und
  • von dem der Motor mit Hilfe des Transportgestells einfach abzutransportieren war.

Übrigens:
Obwohl in dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall dem Mann schon fünf Tage vor dem Diebstahl angeboten worden war, den Motor wieder abholen zu können, lies dies die Haftung des Werkunternehmers nicht entfallen, weil dieser, wie der Senat ausführte,

  • wegen der Vorbereitung, die für die Abholung des Motors, angesichts seiner Größe und seines Gewichts, erforderlich gewesen sei,

eine umgehende Abholung nicht habe erwarten können (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 12.02.2018).

Wichtig zu wissen für Vermieter, die von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen

…. wenn Dritte nach § 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Herausgabe von Gegenständen mit der Begründung verlangen, dass

  • sie Eigentümer der Gegenstände seien und
  • deshalb dem Vermieter daran nach § 562 Abs. 1 Satz 1 BGB kein Vermieterpfandrecht zustehe.

In solchen Fällen kommt dem Vermieter zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts gegenüber Dritten die für seinen Mieter nach § 1006 BGB streitende Eigentumsvermutung zugute.

Das hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 03.03.2017 – V ZR 268/15 – entschieden.

Danach muss,

  • da die Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 2 BGB zurücktritt, wenn sich ein späterer Besitzer auf die Vermutung nach § 1006 Abs. 1 BGB berufen kann und beruft und das auch für diejenigen gilt, die ihr Recht von einem solchen Besitzer ableiten,

ein sich auf sein Eigentum berufender Dritter, wenn er die gegen ihn streitende gesetzliche Vermutung widerlegen will,

  • nicht nur nachweisen, dass er selbst zu einem früheren Zeitpunkt als dem Besitzübergang Eigentümer der Gegenstände war,
  • sondern auch, dass der Besitzer – also hier der Mieter – trotz des Besitzerwerbs nie Eigentümer geworden ist.

Wichtig für Mieter und Vermieter zu wissen: Zustand der Mietwohnung kann Vermieter zur Kündigung berechtigen

Einem Mieter, der die Wohnung trotz mehrfacher Abmahnung verwahrlosen lässt kann vom Vermieter außerordentlich gekündigt werden.

Darauf hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 23.02.2017 – 7 S 7084/16 – hingewiesen.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall hatte der Mieter die gemietete Wohnung

  • nicht nur stark verschmutzen lassen und lediglich mit einem in der Küche befindlichen Radiator beheizt,
  • sondern auch mit Müll und Gegenständen so vollgestellt, dass u. a. ein Raum gar nicht betreten werden konnte und das Bad als solches ebenfalls nicht mehr benutzbar war.

Aufgrund dessen sah das LG eine erhebliche Gefährdung der Mietsache als gegeben und den Vermieter,

  • weil er den Mieter zuvor erfolglos mehrfach abgemahnt hatte und es ihm angesichts des Zustandes der Wohnung nicht zumutbar war, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin abzuwarten,

zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Verletzung der mietvertraglichen Pflichten des Mieters als berechtigt an (Quelle: Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth vom 09.03.2017 – 6/17 –).