Infos über die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung

In einer Vorsorgevollmacht können Volljährige,

  • solange sie geschäftsfähig sind,

regeln, 

  • welche ihrer rechtlichen Angelegenheiten wer besorgen soll, 

wenn sie krankheitsbedingt hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind und 

  • dadurch vermeiden, dass im Betreuungsfall, der beispielsweise nach einem Verkehrsunfall oder einem Schlaganfall eintreten kann, vom Gericht ein Betreuer, den sie möglicherweise nicht wollen, bestellt wird.

In einer Patientenverfügung können Volljährige 

  • für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit, 

schriftlich bestimmen, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe 

  • einwilligen oder 
  • sie untersagen.

Wichtige weitere Informationen dazu finden Sie u.a. in folgenden unserer Blogs,