…. zu verhängende Geldstrafe bestimmen zu können, unverhältnismäßig ist.
Mit Beschluss vom 15.11.2023 – 1 BvR 52/23 – hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in einem Fall, in dem gegen einen beamteten Lehrer im Schuldienst wegen
- Beleidigung von Polizisten
ermittelt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft,
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