Tag Grundschule

Wichtig zu wissen für bayerische Grundschullehrkräfte – BayVGH erklärt Einführung der wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für unwirksam

Mit Urteil vom 12.11.2024 – 3 N 21.192 – hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)

  • aufgrund eines Normenkontrollantrags einer Grundschulleiterin 

die §§ 12 bis 15 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) für 

  • unwirksam

erklärt, die,

Read More

Eltern eines an Autismus leidenden Grundschulkindes sollten wissen, dass ihr Kind Anspruch auf Übernahme der Kosten

…. für eine ambulante Autismus-Therapie haben kann,

  • unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kindes und seiner Eltern.

Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 28.11.2019 – L 8 SO 240/18 – im Fall eines

  • an einer schwer ausgeprägten Autismusspektrumsstörung im Sinne eines frühkindlichen Autismus, einer Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung und einer leichten Intelligenzminderung mit deutlicher Verhaltensstörung leidenden

8-jährigen Mädchens,

  • das an einer Bremer Grundschule eine Inklusionsklasse besuchte und
  • dort eine 1:1 Betreuung erhielt,

entschieden und das

  • – eine zusätzliche Autismustherapie für das Mädchen aus Sozialhilfemitteln ablehnende –

Sozialamt verurteilt, den Eltern des Kindes, die

  • von ihnen aus eigenen Mitteln

verauslagten Kosten für eine

  • für ihr Kind in Anspruch genommene

Therapie zu erstatten.

Wie das LSG u.a. ausgeführt hat, ist bei dem Mädchen,

  • neben den übrigen Hilfenstellungen,

eine Autismus-Therapie,

  • als „Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“ im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht

kostenprivilegiert, da sie geeignet ist,

  • die Aufmerksamkeit und Konzentration sowie die kommunikativen und sozialen Fähigkeiten zu fördern sowie
  • durch eine Verbesserung der Vermittlung von Unterrichtsinhalten, Sprachverständnis und Sozialverhalten das Arbeitsverhalten im Unterricht zu verbessern und

so zu einem erfolgreichen Besuch der Grundschule beizutragen,

  • jedenfalls aber, was für die Annahme „einer Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung“ ausreicht, zumindest den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu erleichtern.