Mit 417 km/h auf der Autobahn zu fahren muss nicht nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar sein

Die Staatsanwaltschaft (StA) Stendal hat das Ermittlungsverfahren wegen 

  • eines verbotenen Straßen(einzel)rennens nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

gegen den tschechischen Millionär, der im Juli 2021  

  • mit 417 km/h

mit seinem

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