Tag illegal

Dieselgate: EuGH entscheidet, dass Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeugen illegal sind und stärkt damit die Rechte von

…. Besitzern von Fahrzeugen mit Dieselmotoren. 

Mit Urteil vom 17.12.2020,

  • das für zahlreiche Hersteller von Dieselfahrzeugen weitreichende Folgen haben kann,

hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-693/18 entschieden, dass Autohersteller

  • keine Abschalteinrichtung einbauen dürfen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen

und dass

  • die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen kann (Quelle: Pressemitteilung des EuGH).

Für Besitzer von Fahrzeugen mit einem Dieselmotor bedeutet die Entscheidung des EuGH, dass, wenn in ihrem Fahrzeug 

  • eine Abschalteinrichtung 

vorhanden ist, 

  • die den Motor in erster Linie vor Verschleiß bewahren und damit langlebiger machen soll, 

ein Sachmangel vorliegt (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 08.01.2019 – VIII ZR 225/17 –), mit der Rechtsfolge, dass,

  • sofern diese Ansprüche noch nicht verjährt sind,

sie Ansprüche

haben können (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 – VI ZR 252/19 –).

Über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten wir Sie gern.

Wohnungsmieter sollten wissen, wann sie für ihre Untermieter bei illegalen Downloads (nicht) haften

Kann der Inhaber eines Internetanschlusses nachweisen,

  • dass er seine Mietwohnung zu der Zeit, zu der über seinen Anschluss illegale Downloads vorgenommen worden sind, untervermietet hatte und
  • die Wohnung in diesem Zeitraum ausschließlich von dem Untermieter genutzt wurde,

muss er für die durch illegale Downloads verursachten Kosten nicht haften.

Das hat das Amtsgericht (AG) Berlin-Charlottenburg mit Urteil vom 24.05.2016 – 214 C 170/15 – entschieden und in einem Fall, in dem über einen in einer Mietwohnung befindlichen Internetanschluss,

  • zu einer Zeit als der Mieter und Internetanschlussinhaber die Wohnung nachweislich nicht selbst genutzt, sondern untervermietet hatte, Musikdaten eingespielt worden waren, die von anderen Nutzern heruntergeladen werden konnten und
  • von dem Rechteinhaber deshalb der Wohnungsmieter als Internetanschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt sowie auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war,

die Klage des Rechteinhabers abgewiesen.

Danach ist,

  • wenn zu dem vom Rechteinhaber darzulegenden Zeitpunkt, zu dem die Daten hochgeladen wurden,
  • die Wohnung nachweislich ausschließlich von dem Untermieter genutzt worden ist,

die tatsächliche Vermutung, dass diejenige Person, der die IP-Adresse zugeordnet ist, auch für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, widerlegt und

  • ein volljähriger Untermieter muss auch nicht darauf hingewiesen werden, dass illegale Uploads nicht erfolgen dürfen.

OLG Oldenburg entscheidet wann ein verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen vorliegt

Ein nach § 29 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen liegt auch dann vor, wenn es sich

  • um ein nichtorganisiertes, sogenanntes „wildes“ Rennen von nur zwei Kraftfahrzeugen, ohne wettbewerblichen Charakter, handelt,
  • bei dem es den Fahrzeugführern nicht um die Ermittlung eines Siegers geht,
  • sondern auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, also um möglichst schnelles Fahren.

Das hat der 2. Bußgeldsenat des Oberlandegerichts (OLG) Oldenburg (2 Ss (OWi) 292/16) entschieden und in einem Fall,

  • in dem sich zwei Autofahrer in einem Stadtgebiet ein Rennen geliefert hatten, indem sie jeweils mit Höchstgeschwindigkeit gefahren waren, so dass es nach Gummi und stark beanspruchten Reifen gerochen hatte,

die Verurteilung wegen Teilnahme an einem illegalen Fahrzeugrennen durch das Amtsgericht (AG) bestätigt (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 07.11.2016 – Nr. 41/2016 –)