Wann liegt bei einem Arztbesuch während der Arbeitszeit ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis vor

…. und wann nicht?

Ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis liegt bei einem Arztbesuch vor, wenn

  • der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird

und

  • der Arzt auf den Wunsch des Arbeitnehmers, einen Termin außerhalb seiner Arbeitszeit zu bekommen, keine Rücksicht nehmen will oder kann.

Dann liegt eine Konfliktsituation für den Arbeitnehmer vor, der

  • einerseits zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und
  • andererseits keine Möglichkeit hat, einen Termin bei dem Arzt seiner Wahl zu bekommen.

Allerdings muss der Arbeitnehmer (vorher) erfolglos versucht haben,

  • einen Termin außerhalb seiner Arbeitszeit zu bekommen und
  • so die Arbeitsversäumnis zu vermeiden.

Denn wenn der Arzt

  • außerhalb der Arbeitszeit Sprechstunden abhält und
  • keine medizinischen Gründe für einen sofortigen Arztbesuch sprechen,

muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit der Sprechstunde außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen (Landesarbeitsgerichts (LArbG) Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2018 – 7 Sa 256/17 –).