Mit Urteil vom 13.09.2022 – L 16 KR 421/21 – hat der 16. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen im Fall eines gesetzlich krankenversicherten, 49-jährigen, seit vielen Jahren
Mannes, der bislang mit einem
- Aktivrollstuhl nebst mechanischem Zuggerät (Handbike)
versorgt, dessen Antrag, ihn,
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