Mit Beschluss vom 14.08.2024 – 8 W 102/23 – hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken in einem Fall, in dem ein Erbe die Erbschaft,
- weil er von der Überschuldung des Nachlasses ausging,
ausgeschlagen, nachfolgend die
- erklärte Ausschlagung aber wegen Irrtums angefochten
hatte, darauf hingewiesen, dass
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