Ärzte sollten wissen, wie sie erreichen können, dass negative Bewertungen, die anonym von Personen abgegeben wurden, zu denen kein Patientenkontakt bestand, vom Portalbetreiber  

…. gelöscht oder gesperrt werden.

Mit Urteil vom 06.08.2024 – 18 U 2631/24 – hat das Oberlandesgericht (OLG) München darauf hingewiesen, dass ein Arzt  

  • gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB, Art, 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Anspruch auf Sperrung einer solchen, ihn in seinem

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