Was, wer wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB in Anspruch genommen wird oder 

…. einen anderen in Anspruch nehmen möchte, wissen muss.

Verkehrssicherungspflichtig, d.h. verpflichtet die 

  • notwendigen und 
  • zumutbaren

Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer 

  • möglichst

zu verhindern, ist, wer eine Gefahrenlage

Read More