…. keinen Entschädigungsanspruch hat, also einen bereits gezahlten Reisepreis bzw. eine geleistete Anzahlung vollständig zurückzahlen muss.
Mit Urteil vom 30.06.2022 – 16 U 132/21 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein Ehepaar bei einem Reiseveranstalter
eine Flugreise nach Kanada für gut 6.000 Euro gebucht hatte,
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