Tag Stickoxide

Dieselgate: Was Besitzer eines Mitsubishis wissen sollten

Auch der Autobauer Mitsubishi steht jetzt in dem Verdacht verschiedene seiner Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet zu haben.

Es handelt sich um die Vierzylinder-Dieselfahrzeugmodelle mit

  • 1,6 Litern Hubraum ab September 2015 und
  • 2,2 Litern Hubraum ab November 2012,

der Abgasnormen Euro 5 sowie 6, die

  • möglicherweise erkennen sollen, ob sie sich auf einem Prüfstand befinden und
  • die Grenzwerte insbesondere für Stickoxide zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Realbetrieb einhalten.

Wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil der Fahrzeugkäufer hat die Staatsanwaltschaft deutsche Niederlassungen von Mitsubishi durchsucht.

  • Bestätigt sich der Verdacht der Abgasmanipulation drohen den Besitzern dieser Fahrzeuge nicht nur Fahrverbote, sondern die Stilllegung ihrer Fahrzeuge (Quellen: t-online und ntv.de).

Übrigens:
Ebenfalls in Verdacht der Abgasmanipulation steht schon seit längerem die

  • Daimler AG.

Vergleiche dazu u.a. den Blog „Dieselgate: Was Besitzer eines Mercedes-Diesel wissen sollten“.

Dieselgate: Opel muss zur Umrüstung der Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen drei Fahrzeugmodelle

…. zurückrufen.

Mit Beschluss vom 07.11.2019 – 5 MB 3/19 – hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass

  • die Opel Automobile GmbH

verpflichtet ist, der Anordnung des Kraftfahrbundesamtes (KFB), die Fahrzeugmodelle

  • Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi,
  • Opel Cascada 2.0 CDTi und
  • Opel Insignia 2.0 CDTi

aus den Jahren 2013 bis 2016 zurückzurufen, nachkommen muss,

  • um deren Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten.

Der sofortige Rückruf war vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit der Begründung angeordnet worden, dass

  • die in den obigen Fahrzeugmodellen eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen u.a. schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt (sog. Thermofenster) und
  • mit solchen Abschalteinrichtungen mehr Stickstoffoxide als nach EU-Recht zulässig emittiert würden.

Der Senat hat jetzt diese Anordnung des KBA deswegen,

  • weil durch das Software-Update die Stickoxid-Emissionen der verbliebenen Fahrzeuge auf jeden Fall erheblich reduziert würden,

bestätigt, lies es dabei aber,

  • unter Hinweis, dass diese Fragen dem Hauptverfahren vorbehalten bleiben müssten,

offen,

  • ob das KBA zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen oder
  • ob diese notwendig sei, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge zu gewährleisten (Quelle: Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen OVG).

Dieselgate – LG Hamburg entscheidet: Händler muss manipuliertes Dieselfahrzeug gegen mangelfreien typengleichen Neuwagen eintauschen

…. und zwar auch dann, wenn der Käufer zwischenzeitlich im Zuge der Rückrufaktion das Software-Update hat aufspielen lassen.

Mit (allerdings noch nicht rechtskräftigem) am 07.03.2018 verkündetem Urteil – 329 O 105/17 – hat die 29. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Hamburg einen Autohändler, der dem Kläger einen VW Tiguan verkauft hatte,

  • in dem vom Hersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung i. S. von Art. 5 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eingebaut worden war,
    • die erkannte, ob das Fahrzeug einem Prüfstandtest unterzogen wird oder sich auf der Straße befindet und
    • bewirkte, dass bei der Messung der Stickoxidwerte auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausgestoßen wurden als im normalen Fahrbetrieb auf der Straße,

verurteilt, dem Kläger,

  • Zug um Zug gegen Rückübereignung dieses mangelhaften Fahrzeugs,

ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung, wie der gekaufte VW Tiguan, nachzuliefern.

Dass der Kläger, trotz des zwischenzeitlich aufgespielten Software-Updates, diesen Anspruch auf Nacherfüllung hat, hat die Kammer u.a. damit begründet, dass,

  • weil sich der Hersteller eines unzulässigen Abschaltmechanismus für die Messung der Stickoxid-Werte unter Prüfbedingungen bedient hatte, mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) war,
  • dieser Mangel durch das Aufspielen des Software-Updates, da auch danach jedenfalls ein deutlicher Fahrzeugminderwert verbleibt, nicht ausreichend beseitigt wird,
  • eine Nacherfüllung durch Neulieferung eines Fahrzeugs nicht unverhältnismäßig und
  • durch Überlassung eines Fahrzeugs der aktuellen Baureihe des Tiguan eine Nachlieferung auch möglich ist.