…. der Verkäufer und vorherige Eigentümer der Stute von dem Neueigentümer nicht die Herausgabe des Fohlens verlangen kann.
Mit Beschluss vom 11.09.2024 – 8 U 36/24 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem eine Stute von ihrem Eigentümer,
- der sie ursprünglich als „Leihstute“ einsetzen wollte,
in der Annahme,
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