OLG Oldenburg entscheidet: Wer eine unerkannt trächtige Stute erwirbt, erwirbt das Eigentum an dem später geborenen Fohlen mit, sodass

…. der Verkäufer und vorherige Eigentümer der Stute von dem Neueigentümer nicht die Herausgabe des Fohlens verlangen kann.

Mit Beschluss vom 11.09.2024 – 8 U 36/24 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem eine Stute von ihrem Eigentümer,

  • der sie ursprünglich als „Leihstute“ einsetzen wollte,

in der Annahme,

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