Dieselgate: VG Hannover entscheidet, dass Fahrzeuge nicht typengenehmigt sind, wenn sie über eine illegale Abschalteinrichtung

…. in der Motorsteuerung verfügen.

Mit Urteil vom 23.05.2019 – 5 A 2183/18 – hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover entschieden, dass die behördliche Anordnung der Außerbetriebsetzung (Betriebsuntersagung)

  • eines vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuges,
  • das (noch) kein Software-Update erhalten hat,

rechtmäßig ist.

Danach fehlt es bei Fahrzeugen,

  • die über eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung verfügen,

an

  • der Zulassung und der Typengenehmigung,

so dass diese Fahrzeuge

  • gemäß § 3 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden dürfen und
  • nach § 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter den Betrieb eines solchen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen kann.

Einen vorschriftsmäßigen Zustand können diese Fahrzeuge, so die Kammer, nur dadurch erlangen, dass,

  • wie vom Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber dem Fahrzeughersteller angeordnet,

die Abschalteinrichtung

  • durch das für den entsprechenden Fahrzeugtyp genehmigte Software-Update

entfernt wird (Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 23.05.2019).