Versetzt der Fahrer eines LKWs ein abgestelltes Motorrad und fällt dieses kurz danach um, haften für den dabei am Kraftrad

…. entstandenen Schaden der Halter des LKWs und dessen Haftpflichtversicherer aus § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 115 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG),

  • wenn das Motorrad von dem LKW-Fahrer versetzt wurde,
  • um ihm das Abbiegen mit seinem LKW zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

Das hat das Amtsgericht (AG) Regensburg mit Urteil vom 14.03.2018 – 10 C 2535/17 – entschieden.

Danach liegt in einem solchen Fall ein Unfall vor, der sich bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs i.S.v. § 7 Abs. 1 StVG ereignet hat, weil,

  • auch wenn das Kraftrad nicht durch einen direkten Anstoß des Lkw umgefallen ist,
  • wegen des Umsetzens des Kraftrades zur Erleichterung des Abbiegens,

ein unmittelbare Zusammenhang mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs bestanden hat und,

  • nachdem das Umfallen des Kraftrades kurz nach dem Versetzen erfolgte,

das Umfallen auf das Versetzen zurückzuführen ist und damit erklärt werden muss, dass das Kraftrad nicht sicher genug abgestellt wurde.

War das Kraftrad verkehrswidrig behindernd abgestellt, was der Schädiger beweisen müsste, könnte dieser Gesichtspunkt eine Mitberücksichtigung der Betriebsgefahr des abgestellten Kraftrades und damit eine Mithaftung des Eigentümers des Kraftrades begründen.