AG München erachtet Berufung auf einen Erklärungsirrtum bei einer Reisestornierung für nicht glaubhaft und spricht Reiseveranstalter 

…. Stornierungsgebühren in Höhe von 3.859,21 € zu.

Mit Urteil vom 18.04.2024 – 275 C 20050/23 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem der Kläger bei einem Reiseveranstalter 

  • zum Preis von 4.548,26 € 

eine 9-tägige 

  • Pauschalreise

für sich und seine Ehefrau nach Faro (Portugal)

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