Das Überholen mehrerer Fahrzeuge, die hintereinanderfahren, ist,
- sofern der Überholvorgang gemäß § 5 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über die volle Dauer überschaubar ist,
grundsätzlich statthaft und nicht verboten.
Insbesondere begründet allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer eine
Read More