OLG Frankfurt entscheidet, wann auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen die Vorfahrtsregelung rechts vor links gilt und wann nicht

Mit Urteil vom 22.06.2022 – 17 U 21/22 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass auf den, wegen der an ihnen angeordneten Parkboxen,

  • vorrangig der Parkplatzsuche und 
  • nicht dem fließenden Verkehr

dienenden 

  • Fahrgassen eines öffentlich zugänglichen Parkplatzes,
    • auch dann, wenn der Betreiber die Geltung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet hat,

die Vorfahrtsregel

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