Dieselgate: EuGH entscheidet, dass es sich bei dem sog. Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt 

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat 

entschieden, dass eine Software für Dieselfahrzeuge, die die 

  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte 

nur gewährleistet, wenn 

  • die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt und 
  • der Fahrbetrieb unterhalb von 1 000 Höhenmetern erfolgt,

grundsätzlich eine nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007

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