Was Fahrzeugführer die in einer größeren Kolonne von Fahrzeugen fahren und diese überholen wollen, wissen sollten

Das Überholen mehrerer Fahrzeuge, die hintereinanderfahren, ist, 

  • sofern der Überholvorgang gemäß § 5 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über die volle Dauer überschaubar ist,

grundsätzlich statthaft und nicht verboten.

Insbesondere begründet allein der Umstand, dass ein Fahrzeugführer eine

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