LSG Essen entscheidet: Studenten sind bei der Teilnahme am Hochschulsport gesetzlich unfallversichert

Nehmen Studenten an einer vom Hochschulsport ihrer Universität veranstalteten Breitensportveranstaltung teil,

  • bei der verschiedene Sportarten, wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball usw. angeboten werden,

und verunfallen sie dabei, stehen sie auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn diese Sportveranstaltung

  • lediglich einmal im Jahr stattfindet und
  • sie auch für Studierende anderer Universitäten offensteht.

Das hat das Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen mit Urteil vom 09.11.2016 – L 17 U 182/13 – entschieden und in einem solchen Fall den erlittenen Unfall eines Studenten der Universität beim Basketball als Arbeitsunfall anerkannt

Begründet hat das LSG die Entscheidung damit, dass

  • die Universität mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich beim Hochschulsport zu betätigen, ihren Bildungsauftrag erfüllt hat,
  • die Teilnahme an der Sportveranstaltung somit eine versicherte Tätigkeit war und
  • dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch Hochschulmeisterschaften und Turniere mit Wettkampfcharakter unterliegen können (Quelle: Pressemitteilung des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.05.2017).