Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 15.02.2024 – 4 CE 23.2267 – in einem Fall, in dem eine Stadt, um die Geschossflächen
- der dort vorhandenen Gebäude
zu bestimmen und dadurch zur Berechnung des sog. Herstellungsbeitrags,
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